HomeUnternehmenAktuellKontaktStiftung SABEL
 
Home
Zulassungsbedingungen  
 

Voraussetzung für die Zulassung zur Ausbildung

- vollendetes 18. Lebensjahr
- abgeschlossene sehr gute Realschulbildung, alternativ dazu eine
  andere gleichwertige Ausbildung oder Abitur, nach Prüfung können
  auch Bewerber mit Hauptschulabschluss und Berufsausbildung zugelassen 
  werden
- Psychische Stabilität, keine ansteckenden und/oder Suchterkrankungen

Über die gesetzlichen Mindestvoraussetzungen hinaus sollte jede Bewerberin und jeder Bewerber zuverlässig und für die Berufsausübung persönlich wie gesundheitlich geeignet sein.

Zur Eignung tragen bei:
- ein normales, möglichst musikalisch trainiertes Hörvermögen 
  (Tontreffvermögen, Rhythmusgefühl und Notenkenntnis),
- eine belastbare Stimme, gesunde Artikulations- und Atmungsorgane,
- sichere Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift,
  Mundart und Dialekt behindern die logopädische Tätigkeit prinzipiell nicht,
  wenn jemand außerdem einwandfrei hochdeutsch sprechen kann.

Wichtig ist ein offenes, zugewandtes Wesen und die Fähigkeit, auch zu
einem kommunikationsbehinderten Menschen einen Zugang zu finden.
Ein Praktikum wird zum Einreichen der Bewerbung an unserer Schule nicht vorausgesetzt, jedoch kann jede Bewerberin und jeder Bewerber die 
Chancen auf eine Einladung zum Vorstellungsgespräch durch Praktika im sozialpflegerischen und/oder sprachtherapeutischen Bereich verbessern.

Gesetz über den Beruf des Logopäden vom 07.05.1980, BGBl Teil I, S. 529;
zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.03.94 (BGBl Teil I, S. 446)
Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Logopäden (LogAPrO) vom 01.10.1980,
BGBl Teil I, S. 1892; geändert durch Verordnung vom 06.12.94 (BGBl. I S. 3770)

Privatschule | Hochschule Berlin | Ausbildung Berlin | Impressum
© 1990-2008 BEST-Sabel-Bildungszentrum GmbH - Alle Rechte vorbehalten