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Unsere Hochschule hat die Erasmus Universitäts-Charta EXTENDED!

 Im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für das Programm für lebenslanges Lernen (EAC/30/2007), Auswahljahr 2008, haben wir einen Antrag auf Zuerkennung einer Erasmus Universitäts-Charta gestellt. 

Nach der Bewertung unseres Antrags mit Unterstützung unabhängiger Experten, wurde unserer Hochschule durch die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) die Erasmus Universitäts-Charta EXTENDED bis zum akademischen Jahr 2013/2014 zuerkannt.

 

Die Erasmus Universitäts-Charta (EUC) ist der allgemeinen Rahmen, unter dem eine Hochschuleinrichtung  alle europäischen Koopertionsaktivitäten innerhalb der Erasmus Programmes durchführen kann. Die Charta legt die Grundsätze und die Mindestvoraus-
setzungen fest, die den ERASMUS-Aktivitäten zugrunde liegen und die eine Hochschul-
einrichtung einzuhalten und zu gewähren hat.

Die folgenden Prinzipien gelten für Hochschuleinrichtungen, die am Erasmus Programm teilnehmen möchten:
  • Dezentralisierte Aktionen: Hochschuleinrichtungen müssen sich erfolgreich um eine Erasmus Universitäts-Charta beworben haben, um bei den durch das LLP Programm finanzierten Mobilitätsmaßnahmen teilnehmen zu können.
  • Zentralisierte Aktionen (multilaterale Projekte, Netzwerke und Begleitende Maßnahmen): Hochschuleinrichtungen, die sich als koordinierende Einrichtung um Zuschüsse bewerben, müssen sich erfolgreich um eine Erasmus Universitäts-Charta beworben haben.
Eine Hochschuleinrichtung die sich um eine EUC bewirbt, muss eine Erklärung zur Erasmus Universitätspolitik (EPS) entwickeln, einbeziehen , diese veröffentlichen und hohe Sichtbarkeit verleihen. Die EPS sollte mit Bezug auf das "Mission Statement" Ihrer Institution die Kooperationsstrategie der Universität beschreiben. Das EPS  wird die Maßnahmen und Maßnahmen spezifizieren, die die Institution beabsichtigt einzuführen, um die Grundsätze der Charta zu erfüllen. Dies betrifft insbesondere die ERASMUS-Aktivitäten wie zum Beispiel Beteiligung an Studenten- und Lehrkörper-
mobilität, Praktika-Vermittlung für Studenten und Teilnahme an zentralisierten ERASMUS Maßnahmen (multilaterale Projekte, Netzwerke und Begleitende Maßnahmen).
 
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