Wahlpflichtfach "Heilpädagogische
Grundlagen"
Heilpädagogik, als spezialisierte Pädagogik, richtet ihr Handeln auf
Menschen, deren Leben erschwerten Bedingungen unterworfen ist oder die
aufgrund besonderer Verhaltensweisen aus den regulären
Lebenszusammenhängen herauszufallen drohen bzw. herausgefallen sind. Die
Gründe für erschwerte Bedingungen sind vielfältig. Sie können in der
individuell körperlichen bzw. psychischen Situation
(Beeinträchtigungen, Behinderungen) sowie in den unmittelbaren sozialen
und gesellschaftlichen Lebensverhältnissen (sozialen Benachteiligungen)
liegen.
Die Aufgabe der Heilpädagogik besteht darin, die Kompetenzen des
Menschen zu fördern, ihn zu begleiten und zu betreuen, die Ressourcen zu
nutzen, die Integration in die Gesellschaft zu unterstützen und zu
seiner sinnerfüllten Lebens- und Daseinsgestaltung beizutragen.
In der Auseinandersetzung mit Beeinträchtigungen und Behinderungen kommt dem Menschenbild eine besondere Bedeutung zu. Ein ganzheitliches Menschenbild unterscheidet nicht zwischen einem Menschenbild für behinderte und nicht behinderte Menschen. Einzigartigkeit und Würde gelten für alle. Grundlage heilpädagogischen Handelns ist daher die personale Begegnung und der heilpädagogische Dialog. Die Realisierung dieses Grundsatzes kann nicht in der isolierten Vermittlung von Wissen, Methoden und Handlungsansätzen geschehen. Heilpädagogische Begleitung, Unterstützung und Förderung verlangen vielmehr die Integration von Wissens-, Persönlichkeits- und Handlungskompetenz. Die Ausbildung soll Erwerb, Weiterentwicklung und Vertiefung dieser Kompetenzen unterstützen.
Beginn:
jährlich im September
Dauer:
1 Jahr
Aufnahmebedingungen:
Guter Mittlerer Schulabschluss
Einschlägige mindestens 2-jährige Berufsausbildung oder mindestens 5-jährige Berufstätigkeit
Prüfung:
Staatliche Prüfung gemäß der Prüfungsverordnung des Landes Berlin
Finanzierung und Förderung