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Anmeldung
  • - v Bewerbung - Logopädie
    Ausbildungsbeginn für die Ausbildung zum Logopäden jährlich im Oktober. Die monatlichen Schulgeldgebühren betragen 600 Euro.

    Bei Interesse können Sie unter der Rufnummer 030 6566009-0 einen Termin für ein individuelles Beratungsgespräch vereinbaren.

    Oder Sie füllen online Ihre Kurzbewerbung aus. Sie spart Papier, Porto und Kopierkosten und ist schnell an der richtigen Adresse.
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    Wir werden Sie innerhalb einer zeitnahen Bearbeitungsfrist schriftlich benachrichtigen, ob Sie in die engere Auswahl gekommen sind oder nicht.

    Bei positivem Bescheid reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:

    • formloses Bewerbungsschreiben (handschriftlich)
    • ausführliche Begründung des Berufswunsches (handschriftlich)
    • tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
    • Zeugnisse über Schulabschluss, Berufsausbildung (beglaubigte Kopien*)
    • HNO-ärztlicher Spiegelbefund (Original*)
    • Audiogramm (Ausdruck)
    • ärztliches Gesundheitszeugnis, nicht älter als drei Monate (Original*) Bitte Vordruck verwenden!
    • Nachweise über abgelegte Praktika (falls vorhanden)
    • Angaben zu musikalischen Kenntnissen/Fähigkeiten
    • Bestätigung des Kostenträgers (falls vorhanden)
    • polizeiliches Führungszeugnis (Original*)
    • Geburtsurkunde/Heiratsurkunde (beglaubigte Kopie*)

     *  Für die Bewerbung reichen jeweils einfache Kopien,
        bei Zustandekommen des Ausbildungsvertrages
        müssen die Unterlagen wie oben angegeben eingereicht
        werden.

    Im eigenen Interesse bitten wir um Vollständigkeit der einzureichenden Unterlagen.

    Die endgültige Auswahl der Bewerber erfolgt nach einer persönlichen Vorstellung im BEST-Sabel MEDICUM mit Eignungstest.
  • - v Zulassung - Logopädie
    Voraussetzung für die Zulassung

    • Mittlerer Schulabschluss, alternativ dazu eine andere gleichwertige Ausbildung oder Abitur, nach Prüfung können auch Bewerber mit Hauptschulabschluss + Berufsausbildung zugelassen werden
    • psychische Stabilität, keine ansteckenden und/oder Suchterkrankungen

    Über die gesetzlichen Mindestvoraussetzungen hinaus sollte jede Bewerberin und jeder Bewerber zuverlässig und für die Berufsausübung persönlich sowie gesundheitlich geeignet sein.
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     Zur Eignung tragen bei:

    • ein normales, möglichst musikalisch trainiertes Hörvermögen (Tontreffvermögen, Rhythmusgefühl und Notenkenntnis),
    • eine belastbare Stimme, gesunde Artikulations- und Atmungsorgane,
    • sichere Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift, Mundart und Dialekt behindern die logopädische Tätigkeit prinzipiell nicht, wenn jemand außerdem einwandfrei hochdeutsch sprechen kann.

    Wichtig ist ein offenes, zugewandtes Wesen und die Fähigkeit, auch zu einem kommunikationsbehinderten Menschen einen Zugang zu finden.

    Ein Praktikum wird zum Einreichen der Bewerbung an unserer Schule nicht vorausgesetzt, jedoch kann jede Bewerberin und jeder Bewerber die Chancen auf eine Einladung zum Vorstellungsgespräch durch Praktika im sozialpflegerischen und/oder sprachtherapeutischen Bereich verbessern.

    Gesetz über den Beruf des Logopäden vom 07.05.1980, BGBl Teil I, S. 529;
    zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.03.94 (BGBl Teil I, S. 446)
    Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Logopäden (LogAPrO) vom 01.10.1980,
    BGBl Teil I, S. 1892; geändert durch Verordnung vom 06.12.94 (BGBl. I S. 3770)
  • - v Bewerbung - Fachhochschulreife
    Hier können Sie sich online für die Fachhochschulreife Schwerpunkt Sozialpädagogik bewerben.

    Anmeldeformular